Teilnahmebedingungen „Beste Praxis“

Teilnahmebedingungen „Beste Praxis“

Das Siegelvergabeverfahren erfolgt ausnahmslos gemäß den nachfolgend genannten Regularien.

  1. ALLGEMEINES

    Das „BESTE-PRAXIS“-Siegel ist ein Gütesiegel für vorbildliche Praxisführung. Es zählt zu den renommierten Auszeichnungen für Zahnarztpraxen in Deutschland und wird von der BESTE PRAXIS GmbH, Wilhelmshöher Allee 300, 34131 Kassel (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) auf der Basis eines Auditierungsverfahrens in drei Varianten – als Drei-Sterne-Siegel, als Zwei-Sterne-Siegel und als Ein-Stern-Siegel – vergeben. Das Auditierungsverfahren wurde auf der Grundlage von fachlichen Anforderungen, gesetzlichen Vorgaben und marktprägenden Standards konzipiert. Die Siegelvergabe erfolgt unabhängig von wirtschaftlichen und politischen Belangen.

  2. TEILNAHME

    1. Nominierung

      Es gibt zwei Nominierungswege:

      • Nominierung durch den Veranstalter
      • Selbstnominierung

      Nominierungen durch den Veranstalter erfolgen auf Empfehlung eines akkreditierten BESTE-PRAXIS-Scouts. Wurde eine Praxis durch den Veranstalter nominiert, so erhält sie zeitgleich mit oder zeitnah nach der Nominierung per E-Mail oder per Post detaillierte Informationen zum Vergabeprozess und einen TAN-Code zum Einloggen in den geschlossenen Bereich der Website bestepraxis.de.

      Praxen können sich auch selbst nominieren – und zwar per E-Mail oder über das Kontaktformular auf bestepraxis.de. Im Falle einer Selbstnominierung erhält die jeweilige Praxis ebenfalls Informationen zum Vergabeprozess und einen TAN-Code zum Einloggen.

    2. Vertragsschluss und Beginn des Verfahrens

      Für die Teilnahme am Auditierungsverfahren ist ein Online-Fragebogen auf der Website bestepraxis.de durch einen autorisierten Vertreter der nominierten Praxis auszufüllen. Der Online-Fragebogen kann nur nach Eingabe des TAN-Codes (s. 2. a.) aufgerufen werden. Mit der Eingabe des TAN-Codes und dem erstmaligen Einloggen in den geschlossenen Bereich auf der Website bestepraxis.de kommt ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und der jeweiligen Praxis zustande und das Siegelvergabeverfahren beginnt. Die im Zusammenhang mit dem Siegelvergabeverfahren anfallenden Kosten (s. 6.) werden ab diesem Zeitpunkt fällig.

    3. Upload/Fristeinhaltung

      Der ausgefüllte Fragebogen und darin näher bezeichneten Dokumente müssen innerhalb von vier Wochen nach der Nominierung hochgeladen werden. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Einreichungsfrist im Einzelfall zu verlängern.

    4. Erforderliche Angaben

      Über den Online-Fragebogen werden die Gegebenheiten der nominierten Praxen aus verschiedenen Bereichen abgefragt. Die Praxisvertreter können dabei umfassend Auskunft über ihre Art der Praxisführung geben. Für das Siegelvergabeverfahren sind die Bereiche Patientenerlebnis, Digitalisierung, Marketing & Kommunikation und Corporate Identity relevant, die Fragen in diesem Bereich müssen daher vollständig beantwortet werden. Das Beantworten der Fragen im Bereich Betriebswirtschaft ist optional.

  3. AUDITIERUNG

    1. Bewertung und Dokumentation

      Das „BESTE-PRAXIS“-Gütesiegel soll besondere unternehmerische Leistungen und einen herausragenden Patientenservice belegen. Die entsprechende Prüfung wird von einem auf Auditierungsverfahren spezialisierten Unternehmen durchgeführt und dokumentiert.

    2. Bewertungsverfahren

      Im Rahmen des Audits werden die Leistungen der Praxen mit einer Anzahl von Punkten bewertet. Um das Gütesiegel zu erhalten, muss eine Praxis mindestens 51 % der möglichen Gesamtpunktzahl erreichen. Beträgt die erreichte Punkteanzahl mehr als 51 %, so erfolgt anhand der Punktewertung eine Zuordnung zu einer der drei Siegelvarianten (Drei-Sterne-Siegel, Zwei-Sterne-Siegel, Ein-Stern-Siegel).

  4. SIEGELVERGABE

    1. Auditierungsergebnis

      Nach Abschluss des Auditierungsverfahrens und Festlegung der Bewertung werden die Praxen vom Veranstalter über ihre Punktewertungen informiert – je nach Ergebnis erhalten sie dann auch das Siegel (s. 4. b.). Ferner erhalten alle Praxen – unabhängig davon, ob ihnen das Siegel zuerkannt wurde oder nicht – einen detaillierten Auditbericht mit Hinweisen und Empfehlungen zu ihrem jeweiligen Praxisentwicklungspotenzial.

    2. Siegelform

      Die Praxen erhalten das Siegel sowohl in digitaler Form (als EPS-, als JPEG- und als PNG-Datei) als auch in körperlicher Form (als Plexiglas-Tischaufsteller). Im Siegel ist das jeweilige Kalenderjahr als Jahreszahl angegeben. (Siegel, die nach dem 31. August des laufenden Jahres vergeben werden, tragen die Jahreszahl des darauffolgenden Jahres.)

    3. Benefit

      Das Siegel ist nicht mit einer Geldprämie dotiert. Mit der Zahlung der Gebühr (s. 6. a. bzw. 6. b.) erwerben die Praxen das Recht, das Siegel auf beliebig vielen Werbemitteln – etwa auf ihrer Website, auf Titelblättern von Praxisbroschüren und -flyern usw. – und im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen (z. B. als Aufkleber auf der Eingangstür zur Praxis) zu verwenden. Dieses Recht ist nicht zeitlich begrenzt.

  5. SIEGELGÜLTIGKEIT/-NUTZUNGSDAUER

    1. Geltungszeitraum

      Der Geltungszeitraum für das Siegelnutzungsrecht beträgt 1 Jahr. Rechtzeitig vor Ablauf des Geltungszeitraums wird jede siegelführende Praxis per Mail dazu aufgefordert, für das Folgejahr ein neues Siegel zu beantragen (s. 5. b.).

    2. Siegelfortführung

      Beantragt die Praxis vor Ablauf des Geltungszeitraums ein neues Siegel, so erhält sie Zugang zu ihrem vormaligen Einreichungsbogen mit den von ihr gemachten Angaben. Der Praxisverantwortliche bzw. der Praxisvertreter (s. 2. b.) hat dann die Möglichkeit, Änderungen bzw. Aktualisierungen vorzunehmen. Falls er Änderungen vornimmt, so erfolgt ggf. – je nach Art und Umfang der Änderungen – eine neuerliche Auditierung. Falls er keine Änderungen vornimmt oder falls trotz der Änderungen keine neue Auditierung erforderlich ist (dies liegt im Ermessen des Veranstalters), erhält die Praxis gegen Zahlung einer Siegelfortführungsgebühr (s. 6. b.) umgehend ein neues Siegel.

  6. KOSTEN

    1. Grundgebühr

      Für die Teilnahme am Auditierungsverfahren ist eine Grundgebühr zu entrichten. Die Grundgebühr wird unabhängig vom Erhalt eines Siegels fällig. Die Höhe der Grundgebühr ist davon abhängig, auf welche Weise die Nominierung erfolgt ist.

      • Im Falle der Nominierung durch den Veranstalter oder einen Kooperations-Partner beträgt die Grundgebühr EUR 1.950, - zzgl. MwSt.
      • Im Falle der Selbstnominierung beträgt die Grundgebühr EUR 2.450, - zzgl. MwSt.

      Die Zahlungsaufforderung erfolgt per Rechnung (digital oder postalisch), die sofort nach Erhalt zur Bezahlung fällig ist. Praxen, deren Punkteergebnis nicht für eine Zuerkennung des Siegels ausreicht, haben ein Jahr lang Zeit, die im Auditbericht monierten Mängel zu beheben, um das Siegel dann für das Folgejahr zu erhalten. (Der Jahreszeitraum beginnt an dem Tag, an dem die Praxen über ihr Punkteergebnis informiert werden.) Nach Ablauf des Jahres können die Praxen beantragen, dass geprüft wird, ob alle Mängel vollständig behoben wurden. Für die Überprüfung und für die Zuerkennung des Siegels im Falle der vollständigen Mängelbehebung entstehen den Praxen keine zusätzlichen Kosten.

    2. Siegelfortführungsgebühr

      Die Siegelfortführungsgebühr (für Folgesiegel) beträgt EUR 490, - zzgl. MwSt. für ein Kalenderjahr.

  7. RICHTIGKEIT DER ANGABEN

    Alle teilnehmenden Praxen haben dafür Sorge zu tragen, dass die von ihnen im Rahmen des Auditierungsverfahrens gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. Stellen sich einzelne Angaben während des Auditierungsverfahrens als unwahr heraus, kann der Veranstalter die Vergabe des Siegels verweigern, selbst wenn die Praxis die erforderliche Punktzahl erreicht. Der Anspruch auf Zahlung der Grundgebühr bleibt davon unberührt. Sofern sich nach Vergabe des Siegels Angaben als unwahr herausstellen, ist der Veranstalter berechtigt, der betreffenden Praxis das Siegel zu entziehen und die Verwendung zu untersagen.


  8. AUSZEICHNUNG „ZAHNARZTPRAXIS DES JAHRES“

    1. Kategorien und Platzwertungen

      Einmal im Jahr wird unter allen Praxen, die das „BESTE-PRAXIS“-Gütesiegel während der zurückliegenden 12 Monate erhalten haben, eine „Zahnarztpraxis des Jahres“ gekürt, und zwar in folgenden drei Kategorien:

      • Patientenorientierung,
      • Moderne Praxisführung und
      • Innovationsgeist.

      Die Auswahl erfolgt durch eine Fachjury auf der Basis der Leistungen, die die Praxen im Audit (s. 3.) erzielt haben. Neben der „Zahnarztpraxis des Jahres“ wird in jeder Kategorie anhand der Punktewertung auch eine zweitplatzierte Praxis („Zahnarztpraxis des Jahres – zweiter Platz“) und eine drittplatzierte Praxis („Zahnarztpraxis des Jahres – dritter Platz“) gekürt. Insgesamt werden im Rahmen des Auszeichnungsverfahrens also neun Auszeichnungen vergeben:

      1. Kategorie Patientenorientierung:
      Zahnarztpraxis des Jahres
      2. Kategorie Patientenorientierung:
      Zahnarztpraxis des Jahres – zweiter Platz
      3. Kategorie Patientenorientierung:
      Zahnarztpraxis des Jahres – dritter Platz
      4. Kategorie Moderne Praxisführung:
      Zahnarztpraxis des Jahres
      5. Kategorie Moderne Praxisführung:
      Zahnarztpraxis des Jahres – zweiter Platz
      6. Kategorie Moderne Praxisführung:
      Zahnarztpraxis des Jahres – dritter Platz
      7. Kategorie Innovationsgeist:
      Zahnarztpraxis des Jahres
      8. Kategorie Innovationsgeist:
      Zahnarztpraxis des Jahres – zweiter Platz
      9. Kategorie Innovationsgeist:
      Zahnarztpraxis des Jahres – dritter Platz

      Keine dieser Auszeichnungen ist mit einer finanziellen Prämie dotiert. Die Auszeichnungen dienen lediglich dazu, die jeweils besten Praxen unter allen Siegelträger-Praxen in besonderer Weise zu ehren.

    2. Event

      Die Bekanntgabe der Auszeichnungsträger in den verschiedenen Kategorien bzw. die offizielle Verleihung der „Zahnarztpraxis-des-Jahres“-Auszeichnungen findet im Rahmen einer 2-tägigen Veranstaltung statt, zu der Vertreter aller Gütesiegel-Praxen (jeweils eine Person) schriftlich eingeladen werden. Die Teilnahme ist freiwillig. Tickets sind nur direkt über den Veranstalter erhältlich und gebührenpflichtig. Mit der schriftlichen Einladung ist eine Ticketpreis-Rabattierung in Höhe von 20 % gegenüber dem normalen Ticketpreis verbunden. Für die Vertreter derjenigen Praxen, die auf der Veranstaltung eine Auszeichnung (s. 7. a.) erhalten, ist die Teilnahme kostenlos; ihnen wird der bezahlte Ticketpreis im Anschluss an die Veranstaltung erstattet. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung bis 14 Tage vor dem anberaumten Termin abzusagen, falls Umstände eintreten, die der Durchführung entgegenstehen. Für aus der Absage entstehende Kosten haftet der Veranstalter nicht.

    3. Benefit

      Mit dem Erhalt der Auszeichnungen sind keinerlei Kosten verbunden. Praxen, die zur „Zahnarztpraxis des Jahres“ gekürt werden bzw. die als zweit- oder drittplatzierte Praxis ausgezeichnet werden, dürfen diese Auszeichnung gebührenfrei führen und ohne sachliche oder zeitliche Einschränkung nach außen kommunizieren.

  9. NUTZUNGSRECHTE

    Die Praxisnamen und Praxislogos der siegelführenden Praxen sowie ggfls. zur Verfügung gestellte Film- und Fotoaufnahmen dürfen vom Veranstalter auf seiner Website und im Rahmen seiner Pressearbeit (Print und Online) zeitlich unbegrenzt genutzt werden. Die dafür erforderlichen einfachen Nutzungsrechte werden dem Veranstalter mit dem Ausfüllen des Online-Formulars bzw. mit Zurverfügungstellung des Bildmaterials eingeräumt.